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   OLG Schleswig, 07.10.2004 - 11 U 79/03   

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https://dejure.org/2004,8296
OLG Schleswig, 07.10.2004 - 11 U 79/03 (https://dejure.org/2004,8296)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.10.2004 - 11 U 79/03 (https://dejure.org/2004,8296)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 11 U 79/03 (https://dejure.org/2004,8296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines Bürgen für eine Forderung gegen eine insolvente GmbH; Wirksamkeit von Formularbürgschaften; Leistungen einer Warenkreditversicherung unter dem Aspekt der Schuldbefreiung des Hauptschuldners; Geltung des § 67 Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) für ...

  • Judicialis

    BGB § 765; ; AGBG § 3; ; AGBG § 9; ; VVG § 67; ; VVG § 187

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 765; AGBG § 3; AGBG § 9; VVG § 67; VVG § 187
    Wirksamkeit von Formularbürgschaften; Sicherungsfunktion von Warenkreditversicherungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.10.2004 - 11 U 79/03
    Solche Wirksamkeitsbedenken äußert der BGH für den Fall einer Formularbürgschaft durchaus auch in der vom Landgericht genannten Entscheidung BGH in BGHZ 130, 19 (= NJW 1995, 2553).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 364/97

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Klausel, durch die die Haftung des Bürgen

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.10.2004 - 11 U 79/03
    Der BGH führt z. B. in der in NJW 2000, 658 veröffentlichten Entscheidung aus, dass die Wirksamkeitsbedenken, die sich an solche Klauseln knüpfen können, nicht für Geschäftsführer und Gesellschafter gelten, die "ihrer" Gesellschaft durch die Bürgschaft Kredit verschaffen wollen, und dass es dabei - entgegen früherer Auffassung - auch nicht darauf ankomme, ob der Bürge Allein- oder Mehrheitsgesellschafter sei, denn jeder Gesellschafter habe die Möglichkeit, sich über die Verbindlichkeiten einen Überblick zu verschaffen und sei daher weniger schutzwürdig, als ein außenstehender Bürge.
  • BGH, 07.12.1995 - IX ZR 110/95

    Beweis der Erfüllung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.10.2004 - 11 U 79/03
    Soweit der Beklagte sich darauf berufen will, dass die Hauptforderung zwischenzeitlich nicht mehr existent sei, weil sie durch Tilgungen, Verrechnungen, Gegenansprüche und Versicherungsleistungen erloschen sei, trägt er für solche Tilgungstatsachen die Beweislast, wie das Landgericht unter Hinweis auf die z. B. in BGH NJW 1996, 719 dargestellte Darlegungs- und Beweislastverteilung zutreffend ausgeführt hat.
  • OLG Oldenburg, 02.12.2009 - 1 U 74/08

    Abgrenzung von Altgläubigern und Neugläubigern i.R.e. Insolvenzverfahrens

    Auch zur Frage der Anrechenbarkeit der Leistungen der von der Klägerin abgeschlossenen und offenbar auch erfolgreich auf Zahlung von 160.000 EUR in Anspruch genommenen Warenkreditversicherung könnte eine weitere Sachaufklärung zur Frage der Gestaltung des Versicherungsvertrags erforderlich werden (vgl. OLG Schleswig NJOZ 2005, 300; Kolhosser in Pröllss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 187 Rn. 6;Versicherungsrecht-Handbuch - Hermann, 2. Aufl., 2008, § 39 IV, V), was das Landgericht zu prüfen und zu entscheiden haben wird.
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